Für alle die bei uns einsteigen wollen, haben wir auf dieser Seite alles Relevante zusammengefasst. Um es allen ein wenig leichter zu machen, hier ein paar grundsätzliche Informationen.

Wir freuen uns über jeden Interessenten, egal wie alt oder jung, männlich, divers oder weiblich, Könner oder Anfänger.

  1. Wo sich unsere Hallen befinden, kann man hier nachschauen. Aktuell sind das alles Schulsporthallen, was zur Folge hat, dass wir in den Schulferien in der Regel nicht trainieren können. Es gab schon Ausnahmen, die Regel ist aber ganz klar, dass wir während der Schulferien nicht in die Hallen können.
  2. Wann und wo trainiert wird, kann hier nachgelesen werden.
  3. Neueinsteiger und Hobbyspieler können gerne bei uns 2-3 Mal kostenlos zur Probe spielen. Einfach an einem der Trainingsabende kommen, beim Verantwortlichen melden und Losspielen. Erforderlich sind Schuhe mit hellen Sohlen, Schläger und Bälle. Einsteigerschläger gibt es schon für 30,- bis 40,- Euro. Vergleicht die Preise, aber achtet auf das Gewicht der Schläger. Er muss leicht sein. Für Anfänger bieten sich Plastikbälle an. Die kosten soviel wie die Naturfederbälle, fliegen nicht ganz so schön, sind aber wesentlich haltbarer.
  4. Nach 2-3 Mal müsst ihr euch entscheiden, ob ihr Mitglied werden wollt. Damit stehen euch dann auch die sonstigen Abteilungen des PSK offen.
  5. Fortgeschrittene und Könner, die sich auch vorstellen können, in einer Mannschaft zu spielen und an Turnieren teilzunehmen, wenden sich an den Abteilungsleiter für weitere Auskünfte.

Covid-Zusatz:

  1. Es dürfen maximal eine Person je 10 qm trainieren. Wir können die Hallen also „einfach“ verwenden, so viele Leute kommen nie ins Training, als dass dieses Limit nicht ausreichen sollte.
  2. Die Nutzung von Duschen, Umkleiden, Toiletten ist unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder zulässig.
  3. Personen, die einer Absonderungspflicht (z.B. krankheitsverdächtige Personen) im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen, oder die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs – oder X Geschmacksverlust, aufweisen, oder die weder einen Test – , einen Impf – noch einen Genesenennachweiß vorlegen, dürfen alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten nicht betreten.
  4. Schnelltests, geimpfte und genesene Personen
    • Schnelltest: Ein tagesaktueller negativer COVID-19-Schnelltest ist vorzunehmen und vorzulegen
    • Geimpfte Person: Als geimpfte Person gilt, wer eine vollständige Schutzimpfung bekommen hat und nach der letzten Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind
    • Genesene Person: Als genesene Person gilt, wer ein Genesenennachweis (ein Nachweis das eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS – CoV – 2 vorlag und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt) vorlegen kann und zudem eine Impfstoffdosis verabreicht bekommen hat.
  5. Mund – Nasen – Bedeckung für Sportler*innen
    Auf allen Begegnungsflächen insbesondere auf den Wegen in und zur Sporthalle, wo der Mindestabstand nicht immer gewährleistet werden X kann, ist eine Mund – Nasen – Bedeckung zu tragen. Diese können z.B. FFP2, KN95 oder OP – Masken sein.