Beachtet für den kommenden Mittwoch unbedingt die ab morgen in Kraft tretenden neuen Regelungen der CoronaVO. Dies betrifft insbesondere die Notwendigkeit der Erfüllung einer der bekannten 3G-Vorgaben nach den jeweils anerkannten Bestimmungen.
Beachtet für den kommenden Mittwoch unbedingt die ab morgen in Kraft tretenden neuen Regelungen der CoronaVO. Dies betrifft insbesondere die Notwendigkeit der Erfüllung einer der bekannten 3G-Vorgaben nach den jeweils anerkannten Bestimmungen.